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In eigener Sache: Neues Datenschutzrecht

 

Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die vor allem dem intensivierten Schutz personenbezogener Daten dienen soll.

Die neue Rechtsvorschrift lässt das Bundesdatenschutzgesetz quasi zu einem nationalen Ergänzungsgesetz schrumpfen, ersetzt dieses aber nicht in Gänze. Die DSGVO hat auch Auswirkungen auf Vereine und somit auch auf die GSU-Kameradschaft, die wegen der Erhebung und der Verwaltung von Mitgliederdaten betroffen ist.

 

Quelle: PRESSEBOX.de

 

Der Vorstand weist darauf hin, dass auch aufgrund der neuen Rechtsvorschrift, die elektronischen Mitgliederverteiler uneingeschränkt weiter genutzt werden dürfen.

Anders sieht es bei externen Verteiler aus, wie sie seitens des GSU-Vereins u. a. für Informationen zum GUARD REPORT oder Veranstaltungshinweise eingesetzt werden. Der entsprechende Personenkreis, insofern es sich nicht um Vereinsmitglieder handelt, erhält in Kürze eine elektronische Information über die weitere Verfahrensweise. Bis dahin dürfen diese Verteiler nach den neuen Bestimmungen nicht zum Einsatz kommen.

Die Mitglieder der GSU-Kameradschaft erhalten darüber hinaus in Kürze weitere Informationen über die neuen Bestimmungen, insofern deren personenbezogene Daten betroffen sind. Außerdem wird auch die Internetpräsenz des Vereins datenschutzrechtlich angepasst.

Der Verein setzt somit auferlegte Pflichten um, die sich aus der neuen Verordnung ergeben. (red1)

 

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